TVN-Jugend-Wettspielordnung
Präambel
Die WO lässt den Bezirken bestimmte Freiheitsgrade, um den
unterschiedlich gewachsenen Strukturen Rechnung zu tragen; andererseits soll
sie gewisse Gemeinsamkeiten sicherstellen, speziell in den Punkten, wo es gilt,
den Besonderheiten im Jugendbereich Rechnung zu tragen. Kernpunkte dieser WO
sind:
• Regelungen zu den Jugendturnieren mit Ranglistenwertung.
• Einheitliche Bezeichnung der Konkurrenzen mit einem ausreichenden
und flexiblen Spielangebot.
• Einrichtung von Bezirksligen mit Alterstruktur analog zu den
Verbandsligen.
• Parallel dazu Konzentrierung leistungsstarker Mannschaften für
alle Altersgruppen (in A-Gruppen), u.a. um die Wertung der Spiele für die
DTBJugendrangliste zu rechtfertigen.
• Angebot von „Gemischt-Mannschaften“ im Jüngstenbereich.
• Eine flexible, dem Jugendbereich angepasste Ersatzspielerlösung.
• Zulassung von Spielergemeinschaften.
• Dem Jugendbereich angepasste, einheitliche Ordnungsgelder.
Diese WO soll abgesehen von den allgemeinen Tennisregeln der ITF
sowie der Wettspiel- und Turnierordnung des DTB für sich alleine stehen. Sollte
aber ein Punkt nicht geregelt sein, so ist in Anlehnung an die TVN-WO der
Erwachsenen zu entscheiden.
1
Geltungsbereich
Die vorliegende Wettspielordnung (im Folgenden „WO“) gilt für die
Turniere und für die Mannschaftswettbewerbe der Jugend auf Verbands-, Bezirks-
und Kreisebene im Tennisverband Niederrhein (TVN).
Die Wettspiele werden nach den Tennisregeln der ITF sowie der
Wettspiel- und Turnierordnung des DTB mit den nachfolgend aufgeführten
Zusatzbestimmungen durchgeführt.
Teilnahmeberechtigt an den Wettspielen sind grundsätzlich die dem
TVN angeschlossenen Vereine bzw. die diesen Vereinen als Mitglied angehörigen
Jugendlichen. Mit Abgabe der Meldung zur Teilnahme erkennen Verein und
Jugendliche diese WO an.
2 Organisation
2.1 Jugendausschuß, Jugendwart
Verantwortlich für das Turniergeschehen im Jugendbereich ist der
TVNJugendausschuss.
Die Organisation der offiziellen Jugendmeisterschaften (Abschnitt
4) und der Jugendmannschaftswettbewerbe
(Abschnitt 5) obliegt:
auf Verbandsebene dem
Verbandsjugendausschuss
auf Bezirksebene dem
jeweilige Bezirksjugendausschuss
auf Kreisebene dem
jeweilige Kreisjugendausschuss
Sofern kein Jugendausschuss (JA) bestellt ist, ist dies Aufgabe
des jeweiligen Jugendwarts (JW). Die besonderen Aufgaben des JA bzw. des JW
hinsichtlich der Wettbewerbsorganisation gehen im Folgenden aus der WO hervor.
2.2 Wettspielleiter
Der jeweilige Jugendausschuss bzw. Jugendwart kann die Organisation
der Mannschaftswettbewerbe ganz oder teilweise an andere Personen übertragen.
Die Jugendwarte bzw. die anderweitig benannten Personen fungieren als
„Wettspielleiter“. Der Wettspielleiter hat insbesondere folgende Aufgaben:
• Erstellung des Spielplans (Auslosung der Gruppen)
• Bekanntgabe des Spielplans
• Überwachung der Spieltermine
• Überprüfung und Auswertung der Spielberichte
• Entscheidung über beantragte Spielverlegungen.
• Verhängung von Ordnungsgeldern.
• Entscheidung über Proteste in erster Instanz.
• Überwachung, ob sich Spieler in höheren Spielklassen festgespielt
haben.
• Erstellung der Abschlusstabellen.
2.3 Ranglistenbeauftragter
Der jeweilige JA benennt einen Ranglistenbeauftragten, der
die Interessen der Jugendlichen hinsichtlich Erfassung für die
DTB-Jugendrangliste wahrnimmt.
Die Ausrichter von Jugendturnieren mit Wertung für die
DTB-Jugendrangliste melden die Turnierergebnisse an den Ranglistenbeauftragten
des TVN.
Die ranglistenrelevanten Ergebnisse aus den Jugendmannschaftswettbewerben
NL und VL sind ebenfalls an den Ranglistenbeauftragten des TVN zu melden,
entsprechende Ergebnisse aus den Bezirksligen und den A-Klassen an den
Ranglistenbeauftragten des zuständigen Bezirks.
2.4 Geschäftsstellen
Sofern durch den Wettspielleiter nicht anders festgelegt, erfolgt
die Korrespondenz mit den teilnehmenden Vereinen (An- und Abmeldung von
Mannschaften, Bekanntgabe des Spielplans etc.) über die Verbands- bzw.
Bezirksgeschäftsstellen.
Das Berichtswesen wird durch die Wettspielleiter im Detail
festgelegt.
3 Allgemeine
Teilnahmebedingungen, Altersgruppen
3.1 Vereinszugehörigkeit
Gemäß Absatz 1 müssen alle Jugendlichen, die an den im folgendem
beschriebenen Wettbewerben teilnehmen, Mitglied eines Vereins sein, der
wiederum an den TVN als Mitglied angeschlossen ist. Ausnahme sind Turniere mit
internationaler Beteiligung sowie Turniere ohne Ranglistenwertung (siehe 4.3).
3.2 Sportärztliche Untersuchung
Alle Jugendlichen, die an den im folgendem beschriebenen
Wettbewerben teilnehmen, müssen sportärztlich untersucht sein. Verantwortlich
für die regelmäßige Durchführung dieser Untersuchung (Erstuntersuchung und
Nachuntersuchungen in 2-Jahresfrist) sind die Eltern (Erziehungsberechtigten).
Die Vereine sind gehalten, von ihren jugendlichen Mitgliedern
einen entsprechenden Nachweis (sportärztliche Bescheinigung oder
Sportgesundheitspass) zu fordern. Bei Meldung der Mannschaften sowie bei
Meldung zu einem Turnier ist der Nachweis dem Verband/Bezirk/Kreis bzw. dem
ausrichtenden Verein auf Verlangen vorzulegen.
3.3 Altersgruppen
Jugendliche und Nachwuchsspieler werden in folgende Altersgruppen
eingeteilt:
|
allg. Bez.
|
Altersbeschränkung
|
Juniorinnen
W = weibl.
|
Junioren
M =männl.
|
gemischt
(bis U12)
|
|
U 21
|
Nachwuchs
|
W 21
|
M 21
|
|
|
U 18
|
18 Jahre und jünger
|
W 18
|
M 18
|
|
|
U 17
|
17 Jahre und jünger
|
W 17
|
M 17
|
|
|
U 16
|
16 Jahre und jünger
|
W 16
|
M 16
|
|
|
U 15
|
15 Jahre und jünger
|
W 15
|
M 15
|
|
|
U 14
|
14 Jahre und jünger
|
W 14
|
M 14
|
|
|
U 13
|
13 Jahre und jünger
|
W 13
|
M 13
|
|
|
U 12
|
12 Jahre und jünger
|
W 12
|
M 12
|
X 12
|
|
U 11
|
11 Jahre und jünger
|
W 11
|
M 11
|
X 11
|
|
U 10
|
10 Jahre und jünger
|
W 10
|
M 10
|
X 10
|
|
U 9
|
9 Jahre und jünger
|
W 9
|
M 9
|
X 9
|
|
U 8
|
8 Jahre und jünger
|
W 8
|
M 8
|
X 8
|
Bei den Turnieren und den Mannschaftswettbewerben werden in der
Regel je zwei Altersgruppen zusammengefasst, so dass lediglich die Konkurrenzen
U18, U16, U14, U12, U10 und U8 unterschieden werden.
Bei Turnieren nach dem 30.9. werden die Konkurrenzen bereits nach
den Altersgruppen des nächsten Kalenderjahres gespielt.
4 Turniere
4.1 Offizielle Jugendmeisterschaften
Verband, Bezirke und ggf. Kreise veranstalten jährlich:
• Jugendverbandsmeisterschaften
• Jugendbezirksmeisterschaften
• Jugendkreismeisterschaften
Zum Teil finden diese Meisterschaften sowohl im Sommer als auch im
Winter statt. Vorgesehen sind dabei die Konkurrenzen U18, U16, U14, U12 und
U10. U18 kann mit U21 als Nachwuchsturnier zusammengefasst werden.
Verantwortlich als Veranstalter sind die in Abschnitt 3 beschriebenen Gremien.
Diese bestimmen die Inhalte
der Ausschreibung, insbesondere:
• die ausgetragenen Konkurrenzen
• einen Ausrichter (in der Regel einem dem TVN angeschlossenen
Verein)
• Zulassungsbeschränkungen auf Basis von Qualifikation und Rangliste
(Quoten)
• Ausnahmeregelungen bzgl. Teilnahme in einer höheren Altersgruppe
(nur mit Einverständnis der betroffenen Jugendlichen möglich)
• Sonderregelungen bezüglich der Auslosung (z.B. Trennung der
Bezirke in der ersten Runde bei den TVN-Jugendmeisterschaften)
• den Oberschiedsrichter.
4.2 Jugendturniere mit Ranglistenwertung
Die Ergebnisse zu den Meisterschaften aus 4.1 werden für die
DTB-Jugendrangliste gewertet. Darüber hinaus können einzelne Vereine mit
Genehmigung des Verbandes weitere Turniere veranstalten, die für die
DTB-Jugendrangliste gewertet werden. Hierzu bedarf es eines schriftlichen
Antrags an den DTB zur Aufnahme in den jährlichen Terminkalender. Der Antrag
ist bis zur jeweils festgelegten Frist über den TVN zu stellen. Der TVN kann
die Genehmigung bzw. die Wertung für die DTBJugendrangliste insbesondere in
folgenden Fällen versagen:
• Die Ausschreibung widerspricht der DTB-Turnierordnung.
• Der Termin überschneidet sich mit anderen Turnierveranstaltungen.
• Es ist kein für die Ranglistenwertung adäquates Teilnehmerfeld zu
erwarten.
• Es wurden bereits zu viele entsprechende Turniere angemeldet,
wobei Turniere mit Tradition Vorrang vor neuen haben.
• Eine ordnungsgemäße Abwicklung des Turniers erscheint nicht
gewährleistet.
Der TVN ist befugt, über die DTB-Turnierordnung hinaus Auflagen zu
machen (z.B. Höhe der Nenngelder festlegen). Ferner ist er berechtigt, bei
Verstößen des Ausrichters gegen die DTB-Turnierordnung oder gegen die Auflagen
des Verbandes die Ranglistenwertung auch im Nachhinein zu versagen.
4.3 Jugendturniere ohne Ranglistenwertung
Sonstige von den Vereinen durchgeführte Jugendturniere (z.B.
Jugendvereinsmeisterschaften oder Stadtmeisterschaften) unterliegen vom
Grundsatz her ebenfalls der DTB-Turnierordnung. Im Gegensatz zu den Turnieren
aus Absatz 4.2 werden aber Gestaltungsfreiräume belassen bezüglich:
• Zulassung
• Zusammenfassung von Altersgruppen und Höherspielen (s. Abs. 4.6)
• Auslosung und Setzung
• Verkürzung der einzelnen Wettspiele (langer Satz bis 9 oder 3.
Satz als Tie-Break)
Diese Turniere müssen beim zuständigen Bezirk angemeldet werden,
sie bedürfen aber nur dann der ausdrücklichen Genehmigung durch den TVN, wenn
in einer der Konkurrenzen mehr als 4 Jugendliche teilnehmen, die auf der
DTB-Jugendrangliste (Altersgruppen übergreifendende Alpha-Liste) verzeichnet
sind.
Diese Turniere unterliegen nicht der Sperrklausel aus Absatz 4.5.
Allerdings haben die Turniere aus Absatz 4.1 und 4.2 Vorrang. (Dies bedeutet
z.B.: Ein Jugendlicher, der an den Verbandsmeisterschaften teilnimmt, darf im
selben Zeitraum Vereinsmeisterschaften spielen, wenn der Verein auf die Terminansetzung
der Verbandsmeisterschaften
entsprechend Rücksicht nimmt.)
4.4 Kleinfeldtennisturniere
Für die Altersklasse
U 10 und jünger sollen Tennisturniere Kind gerecht in
Form von Kleinfeldtennis durchgeführt werden.
4.5 Sperrklausel
Jugendliche dürfen nicht an mehreren Turnieren teilnehmen, die
sich zeitlich überschneiden („konkurrierende Turniere“). Hiervon ausgenommen
sind die Turniere aus Abschnitt 4.3 sowie solche Turniere, die der TVN-JA bzw.
der DTB ausdrücklich als nicht konkurrierend erklärt hat.
Jugendliche dürfen zu konkurrierenden Jugendturnieren innerhalb
des TVN gleichzeitig melden. Sie müssen dies jedoch dem Ausrichter gegenüber
kundtun und ihre Meldung ggf. rechtzeitig zurückziehen. „Rechtzeitig“ ist
grundsätzlich spätestens 2 Stunden vor der Auslosung und „nicht rechtzeitig“,
wenn dies danach erfolgte und der Ausrichter beim TVN oder DTB darüber
Beschwerde führt.
Sofern ein Jugendlicher gegen diese Sperrklausel verstößt, können
alle seine positiven Ergebnisse, die er an den konkurrierenden Turnieren
erreicht hat, aus der Ranglistenwertung gestrichen werden - weitere Maßnahmen,
insbesondere im Wiederholungsfall, vorbehalten.
4.6 Höherspielen
Jugendliche sollen bei den Turnieren mit Ranglistenwertung
grundsätzlich in ihrer Altersklasse spielen. Auf Wunsch können sie in der
höheren Altersklasse antreten, wenn sie dort unter die Gesetzten kommen.
Weitere Ausnahmen bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung durch den
TVN-Jugendausschuss.
5 Spielberechtigung in den
Mannschaften
5.1 Mannschaftsmeldung
Spielberechtigt sind die Jugendlichen, die von einem dem TVN
angeschlossenen Verein für eine Mannschaft gem. Abschnitt 7 gemeldet werden.
5.2 Vereinszugehörigkeit
Voraussetzung hierfür ist wiederum, dass die/der Jugendliche bis spätestens 31.01. des neuen Jahres Mitglied des meldenden Vereins ist; Ausnahme: Spielergemeinschaften (s.u.).
Es ist den Jugendlichen nicht gestattet, gleichzeitig für mehrere
Vereine in einer Spielsaison Mannschaftswettbewerbe zu bestreiten
(vorbehaltlich Absatz 5.4). Bei Zuwiderhandlung verlieren alle beteiligten
Vereine die Punkte der Spiele, an denen die/der Jugendliche teilgenommen hat
5.3 Spielerpass
Für die Spiele auf Verbandsebene und in den Bezirksligen (s. Abs.
6.2) ist die Spielberechtigung über einen gültigen, auf den Namen des Vereins
lautenden TVNSpielerpass (s. Erw. WO) nachzuweisen (abgestempelte Kopie reicht
aus). Der jeweils zuständige Bezirksjugendausschuss kann diesen oder auch einen
anderen Nachweis für die weiteren Spielklassen fordern.
5.4 Spielergemeinschaften
Auf gemeinsamen Antrag der beteiligten Vereine lässt der
Jugendausschuss Spielgemeinschaften zu, wenn der vereinsfremde Spieler in
seinem Stammverein zwar für eine Erwachsenenmannschaft gemeldet ist, der
Stammverein aber nicht über eine seiner Spielstärke angemessene
Jugendmannschaft verfügt.
5.5 Altersgruppenbeschränkung
Die Spielberechtigung der Jugendlichen für eine bestimmte
Jugendmannschaft setzt voraus, dass die/der Jugendliche das hinsichtlich der
Mannschaft jeweils zulässige Alter nicht überschritten hat.
5.6 Meldung und Einsatz von ausländischen
Jugendlichen
Es dürfen zwei ausländische Jugendliche gemeldet werden, wobei die
Staatszugehörigkeit auf der Meldung zu vermerken ist. Pro Spieltag und
Mannschaft darf nur ein Spieler/eine Spielerin eingesetzt werden.
6 Spielklassen, Auf- und
Abstiegsregelungen
6.1 Verbandsliga,
Niederrheinliga
Die Niederrheinliga besteht aus einer Gruppe und die Verbandsliga
aus zwei Gruppen mit bis zu acht Mannschaften. Angestrebt wird eine
Gruppenstärke von je sieben Mannschaften.
Es wird mit Vierermannschaften gespielt.
Beim Einsatz der Spieler gilt folgende Jahrgangbeschränkung:
Bei jeder Begegnung sind mindestens 2 Jugendliche im Einzel
einzusetzen, die auch im Folgejahr noch Jugendliche sind.
Der Gruppenerste der Niederrheinliga ist Jugendmannschaftsmeister
des TVN und spielt mit den Mannschaftsmeistern der Verbände Mittelrhein und
Westfalen um die NRW-Mannschaftsmeisterschaft (sofern dieser Wettbewerb
ausgetragen wird). Die Gruppenletzten und- vorletzten steigen in die
Verbandsliga ab.
In der Verbandsliga spielen nach Abschluss der Gruppenspiele
jeweils die Gruppenersten (Heimrecht) gegen die Zweiten der anderen Gruppe. Die
beiden Sieger dieser Überkreuzrunde steigen in die Niederrheinliga auf.
Die Gruppenletzten und -vorletzten der Verbandsliga steigen in die
Bezirksligen ab. Ferner spielen die Drittletzten der beiden Gruppen in einem
Entscheidungsspiel den fünften Absteiger aus (das Heimrecht wird hierbei
gelost).
6.2 Bezirksliga
Jeder Bezirk bildet als oberste Konkurrenz für Mädchen und Jungen eine Bezirksliga (WBL und MBL). Diese soll aus nur einer Gruppe mit möglichst 7
Mannschaften bestehen. Die Zusammensetzung der einzelnen Mannschaften mit
verschiedenen Jahrgängen entspricht der Niederrhein-/Verbandsliga.
Sieger der BL ist Bezirksmeister und Aufsteiger in die VL. Aus der
VL in den Bezirk absteigende Mannschaften werden in die BL aufgenommen. Die
beiden Gruppenletzten steigen ab, d.h. sie scheiden aus der BL aus. Wenn mehr
als eine Mannschaft aus der VL in den Bezirk absteigt, müssen auch weitere
Mannschaften aus der BL absteigen, sodass zumindest ein Aufstiegsplatz in der
BL frei wird. Die vom Abstieg betroffenen Mannschaften werden über die
Bezirksklassen aufgenommen.
Hiernach bleiben für die BL ein oder zwei Aufstiegsplätze, welche
an die Vereine gegeben werden, die sich nach den Ergebnissen aus den
Bezirksklassen hierfür besonders empfehlen. Hierzu werden Siege und
Platzierungen aller Mannschaften eines Vereins in den Leistungsstufen A und B der
Konkurrenzen U18, U16 und U14 nach folgendem Punktesystem bewertet:
|
Punkte
|
U 18 A
|
U 16 A
|
U 14 A
|
U 18 B
|
U 16 B
|
U 14 B
|
|
1. Platz
|
9
|
12
|
10
|
6
|
8
|
6
|
|
2. Platz
|
7
|
10
|
8
|
4
|
6
|
4
|
|
3. Platz
|
5
|
7
|
5
|
2
|
4
|
2
|
6.3 Bezirksklassen
Die Bezirksklassen sind nach Geschlecht und den Altersgruppen U18,
U16, U14, U12 und U10 aufgeteilt. Zur Bildung von Gruppen mit vergleichbarer
Spielstärke werden diese Konkurrenzen noch in „Leistungsstufen“ A, B, C, ...
aufgeteilt. So bezeichnet z.B.:
M16 B = Jungenmannschaft U16, Leistungsstufe B
Die Angabe U16 schließt hierbei die Jugendlichen der jüngeren
Altersgruppen – also U15, U14, ... - als spielberechtigt automatisch mit ein.
In U12 und U10 sind neben den Mädchen- und Jungen- noch
„gemischte“ Mannschaften (X12 und X10) vorgesehen. In einer X10-Mannschaft muss
bei jedem Spieltag zumindest ein Junge und ein Mädchen eingesetzt werden; in
einer X12-
Mannschaft spielen jeweils 2 Mädchen und 2 Jungen gegeneinander.
Die Aufteilung der Mannschaften in Gruppen erfolgt entsprechend
der Leistungsstufen. Empfohlen wird je nach Bedarf eine A-Gruppe, zwei
B-Gruppen, vier C-Gruppen und notfalls noch vier D-Gruppen:
A
B B
C C C C
D D D D
Die Gruppenstärke soll nicht mehr als 7 Mannschaften betragen,
sodass diese Struktur z.B. pro Konkurrenz bis zu 77 Mannschaften aufnehmen
kann.
Der Bezirk kann im Bedarfsfall für eine Konkurrenz eine andere
Gruppenstruktur wählen. Ferner kann er einzelne Konkurrenzen oder
Leistungsstufen bei seinem Spielangebot auslassen. Allerdings ist die obige
Bezeichnungsweise bindend.
Bei obiger Struktur ist der Sieger der A-Gruppe Bezirksmeister der
jeweiligen Konkurrenz; die Sieger der B-, C und D Gruppen sind Aufsteiger nach
A bzw. B bzw. C; die Gruppenletzten und -vorletzten von A und B sowie die
Gruppenletzten von C steigen in die jeweils untere Leistungsstufe ab. Dies gilt
vorbehaltlich anderer vom jeweiligen Bezirksjugendausschuss bekannt gemachter
Auf- und Abstiegsregelungen sowie der Sonderregelungen aus Abs. 6.6.
6.4 Kreisklassen
Sofern der Bezirk in mehrere Kreise aufgeteilt ist, die ihrerseits
eigene Mannschaftswettbewerbe für die Jugend organisieren, so sind die
Regelungen aus 6.3 analog auf die Kreise anzuwenden. Hierbei steigen die Sieger
aus den A-Gruppen der Kreise in die untere Leistungsstufe der jeweiligen
Bezirkskonkurrenz auf. Diese muss hierzu entsprechend viele Gruppen aufweisen
und den Abstieg in die Kreisklassen vorsehen.
Eine Kreisliga entsprechend der Bezirks- und der Verbandsliga ist
nicht vorgesehen.
6.5 Gruppeneinschränkung
Ein Verein kann pro Gruppe nur eine Mannschaft stellen. Dies
bedeutet, dass in der NL, der BL und den A-Gruppen, wo nur eine Gruppe
vorgesehen ist, beschränkte Aufstiegsmöglichkeiten für ein und denselben Verein
bestehen. Wenn z.B. ein Verein bereits eine Mannschaft in der BL-Gruppe hat,
bleibt er vom Aufstieg in die BL ausgeschlossen; wenn er andererseits zugleich
eine VL-Mannschaft hat und diese absteigt, so muss er einen Platz in der
BL-Gruppe freigeben.
6.6 Besondere Auf- und Abstiegsregelungen,
Neueinstufung
Die obigen Auf- und Abstiegsregelungen sind lediglich
Empfehlungen. Der zuständige Jugendausschuss kann entsprechend der
Gruppenstruktur hiervon abweichende Regelungen treffen, die vor Beginn der
Spielsaison bekannt gemacht werden. Zuständig ist jeweils der abgebende JA,
also z.B. für den Aufstieg von der BL in die VL der Bezirksjugendausschuss.
Darüber hinaus kann der zuständige Jugendausschuss den Aufstieg
verwehren, wenn eine nach der sportlichen Regelung aufgestiegene Mannschaft im
Folgejahr nicht über geeignete Spieler(innen) für die neue Klasse verfügen
sollte. Hierzu ist der betroffene Verein anzuhören. Ist dieser nicht zum
Verzicht bereit, so darf eine andere Mannschaft nicht allein deshalb vorgezogen
werden, weil sie (z.B. aufgrund von Neuzugängen) über ein besseres
Spielerpotential als der sportliche Aufsteiger verfügt; der Jugendausschuss
muss vielmehr darlegen können, dass die Teilnahme in der höheren Klasse für die
Mannschaft sportlich keinen Sinn macht.
Entsprechend soll der zuständige Jugendausschuss auf Antrag der
Vereine auch Höher-, Nieder- und Neueinstufungen vornehmen.
7 Mannschaftsmeldung
7.1 Meldung der
Mannschaften
Alle Jugendmannschaften
sind durch die Vereine für jede Saison neu zu melden. Die Meldung ist schriftlich
bis zum 31. Januar (Poststempel) an die zuständigen
Geschäftsstellen bzw. Wettspielleiter zu richten.
Neue Mannschaften werden grundsätzlich in die niedrigste
Leistungsstufe der jeweiligen Alterklasse eingestuft. Zieht ein Verein eine
Mannschaft aus einer Konkurrenz (Altersklasse), in der er mit mehreren
Mannschaften vertreten war, zurück, so wird grundsätzlich die Mannschaft der
niedrigsten Leistungsstufe gestrichen. Soll eine von diesen Grundsätzen
abweichende Einstufung erfolgen, so muss der Verein mit der Mannschaftsmeldung
einen entsprechenden Antrag stellen (s. 6.6), wobei er sein Spielerpotential
darlegt.
7.2 Namentliche
Mannschaftsmeldung
Jeder Verein hat die namentliche Mannschaftsmeldung auf dem vorgeschriebenen Vordruck bis zum 15. Februar
(Poststempel) an die zuständige Geschäftsstelle einzusenden. Hierbei sind ggf. die Ranglisten-IDNummer der Jugendlichen sowie deren
Einstufung auf der in Absatz 7.3 genannten DTB-Jugendrangliste mit anzugeben.
7.3 Meldung nach
Spielstärke
Die Jugendlichen sind nach Spielstärke aufzuführen und zwar auf
dem eigens hierfür vorgesehenen Meldebogen, wo alle spielberechtigten
Jugendlichen aufzuführen sind (ein Meldebogen für alle Mädchen, ein zweiter für
alle Jungen).
Jugendliche, die in einer Niederrhein-, Verbands- oder
Bezirksligamannschaft als Ersatz und zugleich in einer anderen Mannschaft als
Stammspieler gemeldet werden sollen, dürfen auf dem Meldebogen zweimal
aufgeführt werden. In beiden Mannschaften sind sie an der ihrer Spielstärke
entsprechenden Position zu nominieren; die Meldung in der Niederrhein-,
Verbands- oder Bezirksligamannschaft ist dann mit einem Stern (*) kenntlich zu
machen.
Sofern Jugendliche auf der TVN-Jugendrangliste in derselben Altersklasse verzeichnet
sind (mit mindestens sechs gewerteten Siegen), ist die dortige Reihenfolge
verbindlich. Maßgeblich ist dabei die bis zum angegebenen Stichtag gültige,
Altersgruppen übergreifende vom DTB herausgegebene Liste. Sollten Jugendliche
in Erwachsenen-Mannschaften gemeldet sein, so ist die dortige Reihenfolge
einzuhalten. Zu beachten ist hierbei, dass die Einstufung bezüglich TVN-Jugendrangliste
auch für die Erwachsenenaufstellung verbindlich ist. Allerdings kann der JA in
begründeten (krassen) Fällen auf Antrag eines Vereins eine von der Jugendrangliste
abweichende Reihenfolge festlegen, die dann ebenfalls für die Aufstellung im
Erwachsenenbereich gültig ist.
8 Mannschaftsaufstellung
8.1 Einzel und Doppel
Jedes Mannschaftsspiel besteht aus 4 Einzeln und 2 Doppeln. Die
Einzel werden in der Rangfolge der Meldung gegeneinander gespielt. Es ist
zulässig, in den Doppeln auch Spieler einzusetzen, die bei den vorangegangenen
Einzeln nicht eingesetzt waren. Der in der Doppelaufstellung höchst gemeldete
Spieler muss im ersten Doppel spielen.
Die Mannschaftsaufstellung ist für jedes Wettspiel, Einzel und
Doppel, getrennt vorzunehmen, wobei nur gemeldete, spielberechtigte
Spieler/-innen eingesetzt werden können.
Eine Mannschaft muss mit mindestens 2 Jugendlichen antreten, sonst
gilt sie als nicht angetreten und hat den Wettkampf zu Null (0:2
Tabellenpunkte, 0:6 Matchpunkte, 0:12 Sätze, 0:72 Spiele) verloren.
8.2 Stamm- und Ersatzspieler
Eine Mannschaft besteht aus vier Stammspielern und den
gleichzeitig zu meldenden Ersatzspielern/innen. In der NL sind drei, in der VL
und BL je zwei Ersatzspieler/ innen als Mindestzahl vorgeschrieben, und zwar
für jede der dortigen Alterbeschränkung mindestens eine(r). In den A-Klassen
sind ebenfalls mindestens zwei Ersatzspieler/innen zu melden, ansonsten
zumindest eine(r).
Die Stammspieler einer jeden Mannschaft dürfen nicht in unteren
Mannschaften eingesetzt werden. Spieler der unteren Mannschaften können dagegen
als Ersatzspieler in einer höheren Mannschaft eingesetzt werden. Beim Einsatz
in NL, VL oder BL muss hierbei auf die dort bestehende, besondere
Altersbeschränkung geachtet werden.
Eine weitere Einschränkung etwa in der Weise, dass bei Einsatz in
der höheren Mannschaft die darüber gemeldeten Spieler am selben Tag für die
untere Mannschaft nicht spielberechtigt wären, besteht ausdrücklich nicht.
Ferner kann jemand als Ersatzspieler(in) in mehreren Mannschaften eingesetzt
werden. Wird aber ein Ersatzspieler ein zweites Mal in ein und derselben
höheren Mannschaft eingesetzt (Einzel oder Doppel), so ist er für alle
nachfolgenden Spiele nur noch für diese Mannschaft und höhere spielberechtigt.
Muss ein Verein an einem Tag mit mehreren Mannschaften antreten
und hat er hierzu nicht genügend Spieler zur Verfügung, so muss er die jeweils
höherrangige Mannschaft gemäß der Ersatzspielerregelung komplettieren. Bei
Zuwiderhandlung hat die begünstigte untere Mannschaft ihr Spiel zu Null (vergl.
8.1) verloren.
8.3 Rangfolge der
Mannschaften
Zum Begriff „höhere Mannschaft“ ist folgende Rangfolge festgelegt:
Niederrheinliga, Verbandsliga, Bezirksliga, Bezirksklasse, Kreisklasse; innerhalb
der Bezirks- und Kreisklassen rangiert die höhere Altersklasse vor der höheren
Leistungsstufe (Beispiel: IB geht vor IIA).
9 Durchführung der
Mannschaftswettspiele
9.1 Spieltermin
Die einzelnen Spieltermine
werden mit dem Spielplan (Gruppenauslosung) bekannt gegeben.
Der Spieltag
für NL und VL wird vom TVN festgelegt. Nachholtermin ist jeweils der darauf
folgende Freitag. Die gegnerischen Vereine können ihren Spieltermin ohne
vorherige Benachrichtigung des Wettspielleiters vorziehen.
Die
Bezirke können für ihre Ligen hiervon abweichende Regelungen treffen.
Erfolgt
über den Spieltag keine Verständigung, so gilt der im Spielplan ursprünglich angegebene
Termin, es sei denn der Wettspielleiter setzt einen neuen Termin verbindlich fest.
9.2 Spielbeginn
Der Spielbeginn
wird vom TVN festgelegt.
Es
können nur Spieler eingesetzt werden, die zum Zeitpunkt
der Aufstellung (Einzel bzw. Doppel) anwesend sind. Evtl. Verspätungen
einzelner Spieler (z.B. schulische Gründe) müssen mit dem Jugendwart des
gegnerischen Vereins mindestens zwei Tage vor dem Spieltermin abgesprochen
werden.
Die Einspielzeit für Einzel wie für Doppel beträgt 5 Minuten.
Spätestens 15 Minuten nach Abschluss der Einzel müssen die Doppel aufgestellt
sein und spätestens 15 Minuten nach Aufstellung muss mit den Doppeln begonnen
werden.
9.3 Verspätetes Eintreffen
einer Mannschaft
Aufgrund der besonderen Situation der Jugendspiele unter der Woche
ist ein verspätetes Eintreffen einer Mannschaft durch die andere zu akzeptieren
und das Spiel aufzunehmen, wenn sich die Verspätung in einem gewissen Rahmen
hält. Hierzu gilt Folgendes:
Die pünktliche Mannschaft wartet mindestens eine halbe
Stunde bis nach dem ursprünglichvereinbarten Spieltermin.
Die verspätete Mannschaft hat sich so früh wie möglich
beim austragenden Verein telefonisch anzukündigen; spätestens bis zum Ablauf
der halbstündigen Wartezeit.
Das Ausmaß der Verspätung (Anzahl Spieler und Minuten)
ist auf dem Spielbericht zu vermerken.
Der zu spät kommende Verein reicht dem Wettspielleiter
binnen 7 Tage eine schriftliche Begründung für die Verspätung ein.
Der Jugendausschuss kann im Nachhinein die ausgetragenen
Spiele annullieren und die Begegnung als Nicht-Angetreten werten.
Ferner werden am Ende der Saison die Fehlzeiten jeder
Mannschaft zusammengezählt und für jede volle halbe Stunde erfolgt ein Abzug
von einem Tabellenpunkt.
9.4 Spielverlegungen
Bei schlechter Witterung beträgt die Wartezeit mindestens
eineinhalb Stunden, bevor eine Spielverlegung auf den Nachspieltermin in
Erwägung gezogen wird.
Wird ein Spieler vom TVN oder Bezirk anderweitig nominiert, so
kann das gesamte Wettspiel oder auch nur das Einzel oder Doppel verlegt werden.
Hierzu ist rechtzeitig (d.h. mindestens zwei Wochen vor dem eigentlichen Spieltermin) vom TVN, Bezirk oder
Verein ein Antrag an den Wettspielleiter zu stellen, der dann in Absprache mit den
betroffenen Mannschaften einen Nachholtermin festsetzt.
Alle
Spielverlegungen müssen vom Wettspielleiter genehmigt werden. Prinzipiell
können Spiele nur vorgezogen werden.
9.5 Platzgestellung
Der gastgebende Verein hat für einen Wettkampf für die Einzel vier
und für die Doppel zwei gleichwertige Plätze zur Verfügung zu stellen. Spielen
zur selben Zeit mehr als eine Mannschaft auf der Anlage, so gilt dies mit
Einschränkung im Rahmen der zur Verfügung stehenden Plätze; speziell kann bei
Dreiplatz-Vereinen nur auf zwei Plätzen gespielt werden.
Bei schlechter Witterung oder Dunkelheit kann in beiderseitigem
Einvernehmen der Wettbewerb in der Halle (zu Ende) gespielt werden.
9.6 Bälle
Der gastgebende Verein stellt für jedes Wettspiel 12 neue Bälle
der mit dem Spielplan bekannt gemachten Ballmarke zur Verfügung.
9.7 Spielreihenfolge und -modus
Die Einzel beginnen bei Gestellung von vier Plätzen gleichzeitig,
bei weniger Plätzen in der Reihenfolge 2, 4, 1, 3. Wenn auf einzelne
Spieler/innen aus entschuldigtem Grund (s. 7.2) gewartet wird, so sind die
übrigen Spiele vorzuziehen. Wenn der/die Spieler/in dann bis zur vereinbarten
Zeit nicht erscheint, so werden das betroffene Spiel und alle nachrangigen
Spiele für die zugehörige Mannschaft als verloren gewertet (getrennt für Einzel
und Doppel).
In allen Jugendligen im Verband und in den Bezirken werden die
Spiele mit zwei Gewinnsätzen ausgetragen. Der dritte Satz (im Einzel und
Doppel) wird in einem Match-Tie-Break entschieden. Match-Tie-Break bedeutet ein
langer Tie-Break bis 10 mit zwei Punkten Abstand.
Beim Spielstand von 6:6 wird in den ersten beiden Sätzen die
Tie-Break-Regel (bis 7 Punkte mit zwei Punkten Abstand) angewendet.
9.8 Oberschiedsrichter, Betreuer
Sofern kein unabhängiger Oberschiedsrichter bestellt wird,
fungiert der Mannschaftsführer der Gastmannschaft als Oberschiedsrichter im
Sinne der DTBWettspielordnung. Insbesondere meldet dieser sich mit seiner
Mannschaft unmittelbar bei Eintreffen auf der Anlage bei der gastgebenden
Mannschaft und sorgt für die Mannschaftsaufstellung.
In den Konkurrenzen U16 und jünger soll für jede Mannschaft ein
erwachsener Betreuer zur Verfügung stehen. Dieser kann zugleich als
Mannschaftsführer fungieren.
9.9 Nicht ausgetragene Spiele
Werden einzelne Spiele oder auch der gesamte Wettkampf aufgrund
von Zu-Spät-Kommen, Verletzung, Verzicht oder sonstigem Grund nicht ausgetragen,
so wird das jeweilige Spiel mit 6:0, 6:0 zugunsten der spielbereiten Mannschaft
gewertet. Sollten beide Mannschaften nicht spielbereit sein (z.B. eine
Mannschaft tritt nur mit drei Spielern an und der Vierte der anderen Mannschaft
kommt zu spät), so bleiben die betroffenen Spiele mit 0:0 0:0 unbewertet. Dies
gilt insbesondere auch für den Fall, wo beide Mannschaften auf die Austragung
der Doppel verzichten. (Doppel dürfen nicht „geschenkt“ werden, da sonst
nichtausgetragene Spiele in das Matchpunktverhältnis eingehen und so nach
Absatz 8.1 den Tabellenstand entscheiden können.)
Das Nichtantreten ist auf dem Spielbericht im Einzelnen zu
vermerken durch: „6:0 6:0 nicht angetreten!“, entsprechend der beidseitige
Verzicht durch: „0:0 0:0 beidseitig verzichtet!“
9.10 Spielbericht
Für die Spielberichtserstattung ist der gastgebende Verein
verantwortlich. Soweit dies nicht über das vom Verband eingerichtete
Medenspielprogramm online erfolgt, ist das für den Spielbericht vorgeschriebene
Formular zu verwenden. Dieses ist vollständig und leserlich auszufüllen. Das
Formular oder ggf. der EDV-Ausdruck ist von beiden Mannschaftsführern zu
unterschreiben.
Die manuell gefertigten Spielberichte müssen spätestens am
nächsten Werktag (Poststempel) an den zuständigen Wettspielleiter abgeschickt
werden. In den unteren Spielklassen, d.h. ab Leistungsstufe B, kann der
Wettspielleiter ein vereinfachtes Meldeverfahren zulassen, wonach die
Spielberichte von den Vereinen gesammelt und erst nach Abschluss aller
Gruppenspiele an den Wettspielleiter verschickt werden.
10 Wertung
der Mannschaftsspiele
10.1 Tabellenstand
Jedes gewonnene Wettspiel (Einzel oder Doppel) zählt einen
Matchpunkt. Der Wettkampf wird entschieden nach der Anzahl gewonnener
Matchpunkte. Für eine gewonnene Begegnung erhält die Mannschaft zwei
Tabellenpunkte. Bei einer
unentschiedenen Begegnung (3:3 Matchpunkte) erhält jede Mannschaft
einen Punkt.
Für den Tabellenstand in den Gruppen sind die Tabellenpunkte
maßgebend. Haben mehrere Mannschaften dieselbe Tabellenpunktzahl, so
entscheiden über die bessere Platzierung in der Gruppentabelle zunächst die
Matchpunkte, dann die Sätze und dann die Spiele; dabei entscheidet jeweils
zunächst die Differenz der gewonnenen und verlorenen Zähler, dann die Zahl der
gewonnenen Zähler. Sind dann noch zwei Mannschaften punktgleich, so entscheidet
das unter den beiden Mannschaften erzielte Spielergebnis. Bei diesem „direkten
Vergleich“ entscheidet nach der Matchpunktzahl, die Anzahl der gewonnenen
Sätze, dann die Anzahl der gewonnenen Spiele und bei völligem Gleichstand der
Sieg im 1. Doppel.
10.2 Entscheidungsspiele
Entscheidungsspiele werden im direkten Vergleich entschieden.
10.3 Wertung für die DTB-Jugendrangliste
Die Spiele der NL, VL, BL und der Bezirks-A-Klassen werden für die
DTBJugendrangliste gewertet.
11 Anwendung des
DTB-Verhaltenskodex, Spielpausen und ndere Eingriffe in den Wettkampf
11.1 Grundsätzliches, Vertretung des
Oberschiedsrichters
Die unter diesem Abschnitt 11 aufgeführten Eingriffe in den
Wettkampf sind nur statthaft durch einen für die jeweilige Veranstaltung
berufenen, ausgebildeten Oberschiedsrichter. Dieser wird grundsätzlich durch
den für die Veranstaltung Verantwortlichen des Verbandes bzw. Bezirks bzw.
Kreises vertreten; dies sind
• bei den Jugendmannschaftswettspielen auf Verbandsebene bzw.
Bezirks- bzw- Kreisebene der Verbands- bzw. Bezirks- bzw. Kreisjugendwart sowie
der jeweils zuständige Wettspielleiter
• bei den Turnieren mit DTB-Ranglistenwertung und anderen
Einzelturnieren im Verbandsgebiet der Verbandsjugendwart
• bei Bezirks- bzw. Kreismeisterschaften zusätzlich der Bezirks-
bzw. Kreisjugendwart.
Die genannten Personen können sich wiederum nur durch weitere
Mitglieder aus den jeweiligen Gremien Vorstand, Sportausschuss oder
Jugendausschuss (des TVN, des Bezirks bzw. Kreises) diesbezüglich vertreten
lassen.
11.2 Anwendung des Verhaltenskodex
Bei den Turnieren aus Abschnitt 4.1 und 4.2 wird der
Verhaltenskodex des DTB angewendet. Hierzu soll in der Ausschreibung
ausdrücklich hingewiesen und ein ausgebildeter Oberschiedsrichter bestellt
werden. Dieser darf nicht der Turnierleitung angehören. Er wird wie in 11.1
beschrieben vertreten.
Eine Anwendung des Verhaltenskodex bei den Mannschaftswettbewerben
ist nur durch einen unabhängigen (vom Verband bestellten) Oberschiedsrichter
möglich (also z.B. nicht vom Mannschaftsführer des Gastes).
11.3 Wettkampfverschiebungen, Pausenregelung
Der in Abschnitt 11.1 beschriebene Personenkreis kann
Wettkampfverschiebungen sowie Wettkampfpausen anordnen, die über die
Pausenregelung der DTB-Turnierordnung hinaus gehen.
Dies ist z.B. angesagt bei extremer Witterung (über 30° Celsius oder
Ozonwarnung).
12
Ordnungsgelder
Bei Verstößen gegen diese Wettspielordnung ist der zuständige
Wettspielleiter bzw. Jugendausschuss gehalten, gegen den betreffenden Verein
Ordnungsgelder und ggf. weitere Maßnahmen zu verhängen. Hierzu gilt im
Einzelnen:
12.1 Mangelhafter Spielbericht
Hierfür wird ein Ordnungsgeld von € 12.50 fällig, wenn der
Spielbericht aufgrund unleserlicher, unvollständiger oder fehlerhafter Angaben
ohne besonderen zusätzlichen Aufwand vom Wettspielleiter nicht verarbeitet
werden kann.
12.2 Wissentlich falsche Angaben im Spielbericht
Enthält der Spielbericht falsche Angaben, die dem sportlichen
Verlauf des Wettkampfs widersprechen (vergl. insbesondere Absatz 9.8), so wird
ein Ordnungsgeld von € 100,- gegen beide
Vereine verhängt; weitere Sanktionen vorbehalten (sieheAbs. 12.9)
12.3 Versäumnis bei der Berichterstattung
Wenn versäumt wird, den Spielbericht rechtzeitig an den
Wettspielleiter zu senden oder den Wettspielleiter über eine Terminverlegung zu
informieren, wird ein Ordnungsgeld von € 12.50 fällig.
12.4 Verspätetes An- oder abmelden von Mannschaften
Wenn versäumt wurde, gemäß Abschnitt 7 eine oder auch mehrere
Mannschaften an- oder abzumelden, so wird ein Ordnungsgeld von € 50,-
erhoben. In wie weit dabei zu spät gemeldete Mannschaften noch berücksichtigt
werden können, wird vorab vom zuständigen Jugendausschuss entschieden.
Wird eine Mannschaft nach Bekanntmachung der Auslosung
zurückgezogen, so wirdhierfür ein Ordnungsgeld von € 125,-
erhoben.
12.5 Fehler bei der Mannschaftsmeldung
Gravierende Fehler bei der Mannschaftsmeldung werden unabhängig
von zu treffenden sportlichen Entscheidungen mit einem Ordnungsgeld von € 25,-
geahndet. Als „gravierend“ wird dabei angesehen, wenn der Fehler Auswirkungen
auf die Einstufung der Mannschaft, den Wettkampfverlauf oder auf sonstige
Entscheidungen hat. Hierzu zählen z.B. die falsche Angabe eines Jahrgangs oder
die falsche Rangfolge bei der namentlichen Meldung entgegen DTB-Jugendrangliste
oder Erwachsenenaufstellung.
12.6 Nichtantreten, Einsatz nicht gemeldeter
Spieler/-innen
Das Nichtantreten einer Mannschaft zum festgelegten bzw.
vereinbarten Spieltermin hat ein Ordnungsgeld von € 75,-
zur Folge; gleiches gilt bei Einsatz nicht gemeldeter Spieler/-innen.
12.7 Ungenügende Platzgestellung
Stellt
ein Verein für ein Mannschaftsspiel nicht die vorgeschriebene Zahl Plätze zur Verfügung,
so hat dies ein Ordnungsgeld von € 25,- zur Folge. Der Wettspielleiter kann zusätzlich
das Wettspiel für den gastgebenden Verein mit 0:6 verloren werten.
12.8 Mahnung
Wird ein Ordnungsgeld binnen 4 Wochen nicht beglichen, so ergeht
eine Mahnung mit € 5,- Mahngebühren. Sollte ein Ordnungsgeld trotz Mahnung
nicht beglichen werden, erfolgt ein Punktabzug von 2 Tabellenpunkten.
12.9 Weitere Maßnahmen
Bei besonderen Verstößen kann der Jugendausschuss weitere
Maßnahmen festsetzen, insbesondere den Ausschluss einzelner Spieler oder
Mannschaften vom Wettkampf.
13
Proteste, Beschwerden
Sollte es bei einem Wettspiel Anlass zu einem Protest geben, so
ist dies auf dem Spielbericht zu vermerken. Der Protest ist binnen einer Woche
nach dem Austragungstag an den Wettspielleiter einzusenden, begleitet von der
Zahlung einer Protestgebühr von € 50,-.
In erster Instanz werden Proteste vom Wettspielleiter entschieden.
Gegen die Entscheidung des Wettspielleiters kann beim Jugendausschuss
Beschwerde eingelegt werden. Hierbei ist eine weitere Protestgebühr von € 100,-
fällig. Eine weitere Entscheidungsinstanz ist nicht vorgesehen.
Sonderregelungen für den Tennis-Bezirk V:
zu Ziffer 5.3 (Spielerpass)
In den Altersklassen U 18 und U 14 ist die
Spielberechtigung in den Bezirksklassen über einen gültigen, auf den Namen des
Vereins laufenden TVN-Spielerpass (s. Erw. WO)
nachzuweisen (abgestempelte Kopie reicht aus). In den Altersklassen U11 und U9
wird für die Spielberechtigung kein TVN-Spielerpass benötigt.
zu Ziffer 5.6 (Meldung und Einsatz
von ausländischen Jugendlichen)
Die Ausländerbeschränkung gilt nur für die Bezirksklasse A; in den Bezirksklassen B und C
findet sie keine Anwendung.
zu Ziffer 7.1 (Meldung der Mannschaften):
Alle Jugendmannschaften sind durch die Vereine für jede Saison neu
zu melden. Die Meldung ist online bis zum 15. März an die Geschäftsstellen bzw.
den Wettspielleiter zu richten.
zu Ziffer 7.2 (Namentliche Mannschaftsmeldung):
Die namentliche Mannschaftsmeldung ist auf dem vorgeschriebenen Vordruck
online bis zum 15. März an die Geschäftsstellen bzw. den Wettspielleiter zu
richten.
zu Ziffer 8.2 (Stamm- und Ersatzsspieler):
Ein so genanntes Festspielen, wie es in §
8.2 der gültigen Jugend-Wettspielordnung beschrieben wird, ist nach einem
Beschluss des Jugendausschusses des Tennis-Bezirks V nicht mehr möglich.
Spielerinnen und Spieler der zweiten und dritten Mannschaften können beliebig
oft in höher spielenden Mannschaften eingesetzt werden. Spielerinnen und
Spieler der U14-Mannschaften können beliebig oft in den U18-Mannschaften
eingesetzt werden.
Spielerinnen und Spieler der U9-Mannschaften und U11-Mannschaften können
in U14-Mannschaften beziehungsweise U18-Mannschaften nur eingesetzt werden,
wenn sie in einer dieser Mannschaften als Ersatzspieler gemeldet wurden und
einen gültigen TVN-Spielerpass besitzen..
zu Ziffer 9.1 (Spieltermin):
Die Spieltermine werden vom Wettspielleiter vorgegeben. Spielbeginn
ist um 16.00 Uhr am Wettspieltag. Die Vereine sind berechtigt, ohne Abstimmung
mit dem Wettspielleiter, eine beliebige Uhrzeit zwischen 15.00 Uhr und 17.00
Uhr (Ausnahmen an Feiertagen und am Wochenende sind erlaubt) am Wettspieltag
für die Austragung des Wettspiels zu vereinbaren. Sollte ein Spieler bis 17.00
Uhr nicht auf der Anlage des gastgebenden Vereins sein, ist er für das Einzel
nicht mehr spielberechtigt und das Spiel gilt als verloren.
Der Verein, der um eine Verlegung nachsucht, hat den gegnerischen
Verein mindestens 5 Tage vor dem angesetzten Termin zu benachrichtigen und
einen neuen Termin vorzuschlagen.
Auf gemeinsamen Wunsch beider Vereine ist eine Verlegung des
Wettspiels möglich. In diesem Fall ist der Wettspielleiter darüber zu
informieren.
Kommt eine Einigung über die Verlegung nicht zustande, ist der
vorgegebene Spieltermin verbindlich.
zu Ziffer 9.6 (Bälle)
In der Altersklasse U 11 stellt der gastgebende Verein 12 neue Bälle
der angegebenen Ballmarke pro Saison zur Verfügung. Diese können dann bei
sämtlichen Heimspielen der Saison benutzt werden.
zu Ziffer 9.7 (Spielreihenfolge und -modus)
In der Altersklasse U 11 wird im Doppel nur ein langer Satz (bis 9 Spiele) ausgetragen, wobei es bei einem Stand von 8:8
Spielen zur Anwendung der Tie-Break-Regel kommt.
Sollten die Doppel der Altersklassen U 18 und U 14 nicht
vor 19.00 Uhr mit dem Spiel begonnen haben, werden diese als langer Satz (bis 9 Spiele)
ausgetragen, wobei es bei einem Stand von 8:8 Spielen zur Anwendung der
Tie-Break-Regel kommt.
In allen Altersklassen wird der Sieg im Doppel jeweils
mit 1:0 Matchpunkten gewertet. Doppel, die als langer Satz (bis 9 Spiele) ausgetragen
werden, werden mit 2:0 Sätzen für den Sieger gewertet.
zu Ziffer 9.10 (Spielbericht):
Die Spielberichte müssen spätestens drei Tage nach
Ablauf eines Spieltages beim Tennis-Bezirk V, Hafenstraße 10, 45356 Essen
eingegangen sein.
zu Ziffer 10.1 (Tabellenstand):
Erzielen in einem Wettspiel beide Mannschaften dieselbe
Anzahl an Matchpunkten, so ist auf dem Spielbericht in der Rubrik „Sieger“ auch
dann „unentschieden“ zu vermerken, wenn eine der beiden Mannschaften mehr Sätze
oder Spiele als die andere erzielt hat.