Update: Tennisspielen ist wieder möglich!

Große Freude bei den Tennisspielerinnen und Tennisspielern im Tennis-Bezirk 5 Essen/Bottrop. Am Mittwoch (06.05.) hat Ministerpräsident Armin Laschet weitreichende Lockerungen für den Sport in Nordrhein-Westfalen verkündet. Das Tennisspielen ist seit Donnerstag – unter strengen Auflagen – wieder gestattet. Viele Vereine haben ihre Anlagen bereits wieder geöffnet.

„Die Freude ist groß. Es darf wieder Tennis gespielt werden! In kleinen Schritten und mit Bedacht und Vernunft, die jeder einzelne Tennisspieler/Tennisspielerin mitbringen muss, wird hoffentlich langsam wieder Normalität einkehren. Die Vereine haben sich auf den beginnenden Spielbetrieb mit allen Vorsichtsmaßnahmen eingestellt, die Gastronomie kann hoffentlich bald folgen. Wenn sich jeder an die Sicherheitsvorschriften hält, arbeiten wir gemeinsam daran, dass zum normalen Alltag auch wieder der Sport gehören kann. Die Sportausschüsse der Verbände arbeiten fieberhaft daran, unter welchen Bedingungen auch wieder Medenspiele auf Verbands- und Bezirksebene doch noch stattfinden können“, äußerte sich Bezirkssportwartin Barbara Block in einer ersten Stellungnahme.

Ordnungsbehörden definieren endgültige Richtlinien

Gleichzeitig appelliert der Bezirksvorstand an die Vereine und die Aktiven, sich genaustens an die geltenden Richtlinien zu halten. Diese werden durch die kommunalen Ordnungsbehörden auf Basis der geltenden Coronaschutzverordnung des Landes NRW definiert. Dies kann zu unterschiedlichen Auslegungen kommen.

Nach Aussage des Tennis-Verbandes Niederrhein und des Essener Sportbundes ist nach einem anfänglichen Verbot seit dem 19. Mai auch auf dem Essener Stadtgebiet das Betreten eines Tennisplatzes mit mehr als zwei Personen wieder gestattet (Stand: 18.05.). In Bottrop müssen sich die Sportlerinnen und Sportler gemäß der Coronaschutzverordnung lediglich vom Betreten der Sportanlage bis zum Verlassen an den geltenden Mindestabstand von 1,50 Meter halten. Weitergehende Hilfestellungen liefern der  Deutschen Tennis-Bund und der Tennis-Verband Niederrhein.

Die geltenden Richtlinien hat der TVN auf seiner Homepage zusammengefasst: https://www.tvn-tennis.de/

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