Weitere Lockerungen für den Tennissport

Am 27. Mai hat das Land NRW weitere Lockerungen verkündet, die ab Samstag (30. Mai) in Kraft treten und auch den Tennissport betreffen. Vieles wird einfacher, vieles ist wieder möglich – der Tennis-Normalbetrieb rückt ein Stück näher und auch der Weg für die Medenspiele ist geebnet.

Gemäß der aktualisierten Fassung der Coronaschutzverordnung des Landes NRW gelten ab dem 30. Mai die folgenden Regelungen:

  • Es ist ein Wettspielbetrieb erlaubt. Voraussetzung dafür ist jedoch die Entwicklung eines Hygiene- und Infektionsschutzkonzepts durch die Vereine. Der TVN entwickelt aktuell ein allgemeines Konzept als Grundlage.
  • Duschen und Umkleiden dürfen wieder geöffnet werden. Eine Ausweitung der Reinigungsintervalle ist empfehlenswert.
  • Das Doppelspielen ist uneingeschränkt möglich.
  • Die Clubhäuser und Gemeinschaftsräume können wieder geöffnet werden. Es sind jedoch die entsprechenden Hygieneregelungen aus dem Bereich der Gastronomie zu beachten.
  • Es sind wieder Gäste und Zuschauer (max. 100) auf den Anlagen erlaubt. Es gelten die bekannten Hygiene- und Abstandsregelungen.

Trotz der weiteren Lockerungen apelliert der Tennis-Bezirk 5 weiterhin an die Vereine, auch künftig genaustens auf die bekannten Hygieneregelungen im Sinne des Infektionsschutzes zu achten!

Aktuelle Informationen finden sich auch auf der Homepage des Tennis-Verband Niederrhein: www.tvn-tennis.de!

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